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   BGH, 14.10.1964 - V ZR 112/62   

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BGH, 14.10.1964 - V ZR 112/62 (https://dejure.org/1964,2967)
BGH, Entscheidung vom 14.10.1964 - V ZR 112/62 (https://dejure.org/1964,2967)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1964 - V ZR 112/62 (https://dejure.org/1964,2967)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.01.1960 - V ZR 88/58

    Kleingartenpacht

    Auszug aus BGH, 14.10.1964 - V ZR 112/62
    Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten ist nach der zutreffenden Auffassung des Berufungsgerichts gegeben (Senatsurteil BGHZ 32, 1 [BGH 09.01.1960 - V ZR 88/58]).

    Daß die Entschädigung ein Ausgleich für den Wegfall der Unkündbarkeit des Vertrages sein soll (Senatsurteil BGHZ 32, 1, 3 [BGH 09.01.1960 - V ZR 88/58]/4), besagt abweichend von der Meinung der Revision nichts dagegen.

    Insoweit ist daher - worauf in einer freilich andern Frage auch das Senatsurteil BGHZ 32, 1, 9 [BGH 09.01.1960 - V ZR 88/58]/10 abstellt - für den Entschädigungsanspruch aus § 3 KSchVO nicht maßgebend, welche Art von Pachtlandnutzung der Pachtvertrag vorsieht, sondern in welcher Art der Pächter mit Duldung des Verfrachters das Land tatsächlich nutzt.

    Das steht auch nicht in Widerspruch zum natürlichen Wortsinn des Begriffs der gärtnerischen Nutzung; er fordert zwar eine in bestimmter Weise begrenzte Art der landwirtschaftlichen Auswertung des Geländes im ganzen - nämlich seine Bewirtschaftung zur Gewinnung von Gartenfrüchten (Gemüse, Obst) mit eigenen Kräften unter Verwendung kleiner Werkzeuge und überwiegend für den eigenen Bedarf, wobei das Gelände daneben der Erholung des Garteninhabers und seiner Familie dienen soll (Senatsurteile vom 3. Oktober 1952, V ZR 137/51, LM ErgG/KleingartenO § 2 Nr. 1; BGHZ 32, 1, 8) [BGH 09.01.1960 - V ZR 88/58] - er sagt aber über die Möglichkeit dauernden Wohnens auf dem Gelände weder positiv noch negativ etwas aus.

  • BGH, 10.06.1952 - GSZ 2/52

    Enteignung. Maßnahmen des Wohnungsamts

    Auszug aus BGH, 14.10.1964 - V ZR 112/62
    Ein Rechtsirrtum ist insoweit weder gegeben noch geltend gemacht (s. über die Angemessenheit der Entschädigung im insoweit vergleichbaren Fall der Enteignung: BGHZ 6, 270, 292 [BGH 10.06.1952 - GSZ - 2/52]/95).
  • BGH, 09.07.1956 - III ZR 320/54

    Landesrechtliche Zuständigkeitsregelung

    Auszug aus BGH, 14.10.1964 - V ZR 112/62
    Aber daß der Hausumfang und das Dauerwohnen des Klägers gegen ein Gesetz verstoßen hätte, ist nicht ersichtlich; das Bestehen einer einschlägigen Verbotsnorm des Berliner Landesrechts ist vom Berufungsgericht stillschweigend verneint worden, und diese Verneinung bindet nach § 549 ZPO das Revisionsgericht (vgl. BGHZ 21, 214, 217 [BGH 09.07.1956 - III ZR 320/54]/8; 36, 348, 354/5); der Revisionskläger kann daher mit dem Hinweis auf örtliche baupolizeiliche Vorschriften vom 9. November 1945 nicht mehr gehört werden.
  • BGH, 21.02.1962 - V ZR 144/60

    Revisibilität ausländischen Rechts

    Auszug aus BGH, 14.10.1964 - V ZR 112/62
    Aber daß der Hausumfang und das Dauerwohnen des Klägers gegen ein Gesetz verstoßen hätte, ist nicht ersichtlich; das Bestehen einer einschlägigen Verbotsnorm des Berliner Landesrechts ist vom Berufungsgericht stillschweigend verneint worden, und diese Verneinung bindet nach § 549 ZPO das Revisionsgericht (vgl. BGHZ 21, 214, 217 [BGH 09.07.1956 - III ZR 320/54]/8; 36, 348, 354/5); der Revisionskläger kann daher mit dem Hinweis auf örtliche baupolizeiliche Vorschriften vom 9. November 1945 nicht mehr gehört werden.
  • BGH, 03.10.1952 - V ZR 137/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.10.1964 - V ZR 112/62
    Das steht auch nicht in Widerspruch zum natürlichen Wortsinn des Begriffs der gärtnerischen Nutzung; er fordert zwar eine in bestimmter Weise begrenzte Art der landwirtschaftlichen Auswertung des Geländes im ganzen - nämlich seine Bewirtschaftung zur Gewinnung von Gartenfrüchten (Gemüse, Obst) mit eigenen Kräften unter Verwendung kleiner Werkzeuge und überwiegend für den eigenen Bedarf, wobei das Gelände daneben der Erholung des Garteninhabers und seiner Familie dienen soll (Senatsurteile vom 3. Oktober 1952, V ZR 137/51, LM ErgG/KleingartenO § 2 Nr. 1; BGHZ 32, 1, 8) [BGH 09.01.1960 - V ZR 88/58] - er sagt aber über die Möglichkeit dauernden Wohnens auf dem Gelände weder positiv noch negativ etwas aus.
  • BGH, 16.06.1955 - II ZR 133/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.10.1964 - V ZR 112/62
    Allerdings ist anerkannt, daß nur für die Verletzung eines schutzwürdigen Interesses (Vermögens) Ersatz (Entschädigung) verlangt werden kann und daß es hieran fehlt, wenn die beeinträchtigte Vermögenslage gegen das Gesetz verstößt (RGZ 90, 305, 306; BGH Urteile vom 16. Juni 1955, II ZR 133/54, LM BGB § 252 Nr. 3 = NJW 1955, 1313 und vom 20. September 1956, III ZR 113/55, LM GG Art. 14 Anhang Nr. 56 = NJW 1957, 633).
  • BGH, 20.12.1956 - III ZR 113/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.10.1964 - V ZR 112/62
    Allerdings ist anerkannt, daß nur für die Verletzung eines schutzwürdigen Interesses (Vermögens) Ersatz (Entschädigung) verlangt werden kann und daß es hieran fehlt, wenn die beeinträchtigte Vermögenslage gegen das Gesetz verstößt (RGZ 90, 305, 306; BGH Urteile vom 16. Juni 1955, II ZR 133/54, LM BGB § 252 Nr. 3 = NJW 1955, 1313 und vom 20. September 1956, III ZR 113/55, LM GG Art. 14 Anhang Nr. 56 = NJW 1957, 633).
  • RG, 05.06.1917 - II 606/16

    Einfluss der Bundesratsverordnung gegen übermäßige Preissteigerung auf die

    Auszug aus BGH, 14.10.1964 - V ZR 112/62
    Allerdings ist anerkannt, daß nur für die Verletzung eines schutzwürdigen Interesses (Vermögens) Ersatz (Entschädigung) verlangt werden kann und daß es hieran fehlt, wenn die beeinträchtigte Vermögenslage gegen das Gesetz verstößt (RGZ 90, 305, 306; BGH Urteile vom 16. Juni 1955, II ZR 133/54, LM BGB § 252 Nr. 3 = NJW 1955, 1313 und vom 20. September 1956, III ZR 113/55, LM GG Art. 14 Anhang Nr. 56 = NJW 1957, 633).
  • BGH, 06.06.2002 - III ZR 181/01

    Rechtsstellung des Endpächters einer Kleingartenparzelle nach Kündigung des

    Dieser Entschädigungsanspruch stand im Falle der Kündigung eines Hauptpachtvertrags auch und gerade dem betroffenen Unterpächter zu (BGH, Urteil vom 14. Oktober 1964 - V ZR 112/62 - WM 1964, 1273 f).
  • BGH, 12.03.1971 - V ZR 144/68

    Kündigung von Pachtverträgen über kleingärtnerisch genutztes Land - Kündigung aus

    Sie zieht Parallelen vor allem zu den durch die Senatsurteile vom 14. Oktober 1964, V ZR 112/62, WM 1964, 1273, und BGHZ 44, 341 entschiedenen Fällen und führt im einzelnen aus, daß nach den dort entwickelten Grundsätzen weder die Angabe des Wohnzwecks im Vertrag noch die Errichtung eines massiven, vom Pächter ständig bewohnten Gebäudes noch das etwaige Überwiegen des Werts der aus dem Gebäude gezogenen Nutzungen der Bejahung der kleingärtnerischen Nutzung im Sinne der Kündigungsschutzverordnung entgegenstehe.
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